Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Einige dieser Cookies sind technisch zwingend notwendig, um gewissen Funktionen der Webseite zu gewährleisten.

Darüber hinaus verwenden wir einige Cookies, die dazu dienen, Informationen über das Benutzerverhalten auf dieser Webseite zu gewinnen und unsere Webseite auf Basis dieser Informationen stetig zu verbessern.

Aktuell

Chorproben im Außenbereich möglich

Unser derzeitiger Informationsstand zu den Chorproben im Außenbereich:

Das Singen im Außenbereich ist überall dort erlaubt, wo die gelbe/grüne Ampel gilt (Bei einer Inzidenz mehrere Tage über 100 greift die Bundesnotbremse und hebelt die Öffnungsschritte im Land aus.) 

Wie bei Facebook veröffentlicht, gelten diese Lockerungen direkt nach Pfingsten und zwar leider bisher nur für den Außenbereich. Wir freuen uns sehr über diesen ersten Schritt, hoffen aber natürlich sehr, zeitnah auch wieder in Innenräumen proben zu können und sind dazu auf allen Ebenen in Gesprächen. 

Für Proben im Außenbereich gelten derzeit die Vorgaben aus dem Hygienerahmenplan, den die Chöre schon vom letzten Jahr kennen. Den entsprechenden Passus finden Sie unten noch einmal angefügt. Bezüglich der Teilnehmerzahl der Proben gibt es keine Beschränkung. Zuschauer sind allerdings nicht erlaubt. 

Ein zusätzlicher Coronatest ist für die Proben im Außenbereich nicht notwendig. 


Erläuterungen:

§ 7 Abs. 6 Nr. 6 CP-VO wurde angepasst, dort heißt es jetzt nur noch, dass "geeignete, kontaktfreie Angebote zur kulturellen Betätigung in Gruppen im Außenbereich durch darauf ausgerichtete Einrichtungen" von der Schließung ausgenommen sind. Vorher standen dort die Blasinstrumente und der Gesang als explizite Ausnahme von dieser Möglichkeit, die gestrichen wurde. Gilt in §10 der Schul-VO analog für Musikschulen etc.

Der Testnachweis ist nicht erforderlich, weil der entsprechende Passus in § 7 Abs. 6 Nr. 6 CP-VO dies im Gegensatz zu anderen Tätigkeiten wie bspw. Sport im Innenbereich bzw. Kontaktsport im Außenbereich (dort steht die Nachweispflicht im Text der RVO) nicht vorsieht und das Hygienekonzept für den genannten Bereich ebenfalls keinen Testnachweis erfordert.

Auszug aus dem Hygienerahmenplan (Stand 21.05.2021)


§ 47
Probenbetrieb

(1) Der Probe- und Übebetrieb kann vorbehaltlich etwaiger arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben auf der Grundlage eines Hygienekonzepts und unter Beachtung besonderer Schutzvorkehrungen stattfinden.

Jeder Verein bzw. jede Einrichtung muss ein Hygienekonzept auf Grundlage der geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-​Pandemie und der vorliegenden Handlungsempfehlung erstellen. Dieses muss den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgezeigt beziehungsweise ausgehändigt werden.

[...]

2. außerhalb geschlossener Räume:

a) die Geltung von Arbeitsschutzregelungen von Innungen oder Berufsverbänden für professionelle Akteure bleibt von den vorliegenden Hygienestandards unberührt.

b) Teilnehmende mit Symptomen einer COVID-​19-​Erkrankung sowie Teilnehmende mit jeglichen Erkältungssymptomen sind von Proben ausgeschlossen.

c) alle Akteure sind vor und nach den Proben sowie in Pausen, wenn möglich auch während der Probe zum Tragen eines Mundschutzes verpflichtet.

d) die gemeinsame Nutzung von Instrumenten oder ähnliches ist zu vermeiden.

e) für Streich-​, Zupf-​, Schlag- und Tasteninstrumente gilt ein Stuhlabstand von 1,5 Metern.

f) für Blasinstrumente und das Singen gilt ein Stuhlabstand von 2 Metern. Die Flüssigkeitsentfernung und Instrumentenreinigung muss mit Einmaltüchern (zu entsorgen) bzw. Tüchern (zu reinigen) erfolgen.

g) beim Singen ist ein Abstand von 2 Metern zwischen allen Personen sicherzustellen.

h) der Abstand vom Dirigent zu den anderen Musizierenden muss mindestens 2 Meter betragen.

i) auch bei Schauspiel- und Tanzproben ist ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten. Die Abstände können durch alternative Schutzmaßnahmen verringert werden. Besonders intensive körperliche Anstrengungen sind zu vermeiden.