Diese Verordnung gilt ab 04. März 2022
Für den Probenbetrieb unserer Chöre haben wir die neuen Regeln der Rechtsverordnung, die am 04. März 2022 in Kraft tritt, kurz zusammengefasst:
- Für den Probenbetrieb gilt ab sofort der 3G-Nachweis (bisher 2G-plus)
- Am Platz darf die Maske abgenommen werden
- Es darf ohne Maske gesungen werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
- Ein Abstand von 1,5 m wird empfohlen (§ 3 Abs. 1)
- In geschlossenen Räumen ist für ausreichend Belüftung zu sorgen (§ 3 Abs. 2)
- Ein Hygienerahmenkonzept ist nach wie vor bereitzuhalten
Diese Verordnung tritt am 04. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 370) außer Kraft.