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Aktuell

Corona-Regeln ab 01.10.2021 - einfach erklärt

  1. Gilt eine Chorprobe als öffentliche Veranstaltung oder als privates Treffen?
    Es wird nicht mehr unterschieden zwischen privaten und öffentlichen Veranstaltungen.
    Zu Veranstaltungen (privat und öffentlich) können ab 01.10.21 beliebig viele Personen eingeladen bzw. zugelassen werden, wenn die 3G-Regelung von allen Personen erfüllt wird.
    Die Veranstaltung muss nicht mehr beim Ordnungsamt angemeldet werden.
    Die Einhaltung des Mindestabstandes ist nicht mehr verpflichtend, sie gilt nur noch als Empfehlung.
  2. Fallen die bisherigen Hygieneverordnungen weg?
    Der SCV empfiehlt regelmäßiges Lüften. Handdesinfektion sind vorzuhalten.
    Ein Hygienekonzept, das z.B. Einlasssituationen, Kontrolle der 3G und den Umgang mit Warteschlangen regelt, ist weiterhin erforderlich und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
  3. Was passiert, wenn ein Mitglied nicht 3G nachweisen kann?
    Für die Teilnahme an kultureller Betätigung von Gruppen in Innenräumen ist ein 3G-Nachweis grundsätzlich verpflichtend. Ohne Nachweis ist eine Teilnahme am Probebetrieb oder an einer Veranstaltung in Innenräumen nicht möglich.
  4. Gelten die Vorschriften zur Kontaktnachverfolgung noch?
    Kontaktdaten zur Nachverfolgung müssen nach wie vor erhoben und 4 Wochen aufbewahrt werden.
  5. Was gilt es bei der Konzertplanung zu beachten?
    Konzertsäle dürfen wieder voll besetzt werden. Es gilt die 3G-Regel und die Nachweispflicht. 

Bitte beachten:

  • Bei Veranstaltungen in kirchlichen Räumen gelten die Vorgaben der jeweiligen Kirche.
  • Von Kindern unter 6 Jahren wird kein Nachweis verlangt.
  • Bei Schülern (ab 6 Jahre) ist 3G Pflicht, der Nachweis über die regelmäßige Testung in der Schule reicht aber aus. Ältere Schüler halten zusätzlich ihren Schülerausweis bereit.