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Aktuell

Urheberrecht im Blickpunkt – Alexander Lauer bleibt Verbandschorleiter

CHORLEITERINNEN- UND CHORLEITERVERSAMMLUNG 2012

Am 21. April trafen sich Chorleiter/-innen des SCV in der St.-Barbara-Halle in Püttlingen. Das in der Regel einmal jährlich einberufene Meeting dient dazu, die Arbeit des Verbandsmusikausschusses beratend wie anregend zu begleiten und dem Verbandsvorstand eine/-n Verbandschorleiter/-in und deren/dessen Stellvertreter vorzuschlagen. Wie in den Vorjahren hatte man die Versammlung mit dem Chorverbandstag zusammen terminiert, also vormittags Treffen der Chorleiter, nachmittags Jahresversammlung des SCV. Als besonderer Anreiz zur Teilnahme wurde diesmal eine Notenbörse der Verlage HAYO, CVP Chorverlag, Helbling, Carus und Ferrimontana geboten, die auf reges Interesse stieß. Mit 31 an der Versammlung teilnehmenden Chorleiter/-innen war die Resonanz zufriedenstellend, wenngleich nicht so gut wie 2011 (43).

Präsidentin Marianne Hurth gab in ihrem Grußwort einen Überblick über die Verbandsaktivitäten der letzten Monate und bewarb die anstehenden Festveranstaltungen anlässlich des 150-Jahr-Jubiläums des SCV (s. ausführlich im Beitrag zum SCV-Chorverbandstag 2012).

Verbandschorleiter Alexander Lauer erläuterte den Stand der musikalischen Arbeiten im SCV. Hinsichtlich der Entwicklung im Chorwesen sah er keinen Abwärtstrend mehr: "Es tut sich einiges, es gibt zahlreiche Chorneugründungen, die Zeit zu jammern, ist vorbei." In vielfältiger Weise unterstützt der SCV die Nachwuchsarbeit, so das Projekt "Singende Grundschule", das Bündnis Singen mit Kindern, die DCV-Kiga-/Kita-Auszeichnung "FELIX" bzw. "die Carusos". Auch gibt es regelmäßig Kinder- und Jugendchortreffen, so am 23. Juni 2012 in Sulzbach. Zur Nachwuchsförderung zählen auch die SCV-Chorleiterausbildung – das Chorleitungsseminar haben 2011Â 9 Teilnehmer mit C1 oder C2 sehr gut bzw. hervorragend abgeschlossen – und der LandesJugendChor (LJC), in dem derzeit auch fünf junge Chorleiter/-innen singen.

Der LJC konnte seine Chorerfahrung weiter festigen; viermal wurde das Brahms-Requiem aufgeführt, außerdem gab es zwei Auftritte in der Saarbrücker Congresshalle. 2012 gestaltet der Chor ein Pontifikalamt im Trierer Dom zur Heilig-Rock-Wallfahrt (1.5.), hat Auftritte in Theley (20.5.) und Hülzweiler (3.6.), singt mehrfach auf dem Chorfest in Frankfurt (8./9.6.), nimmt an "Sing City" (25.8.) teil und führt das Brahms-Requiem mit Orchester in Saarbrücken (3.11.) und Trier (4.11.) auf.

Lauer informierte auch zum Seminarangebot des SCV. Der Jazzchor-Workshop 2011 mit Erik Sohn hatte 22 begeisterte Teilnehmer, die Frauenchortage mit Marita Grasmück und Martin Winkler verzeichneten 29 Sängerinnen, das auf zwei Tage reduzierte "Chor Total" mit Uli Linn und Thomas Martin 30 Teilnehmer. Zu den Veranstaltungen im laufenden Jahr sei auf die Rubrik "SCV-Seminare" auf dieser Homepage verwiesen. Für 2013 sind Workshops mit Markus Detterbeck (einmal für Chorleiter, einmal für Sänger), ein Jazzchor-Workshop mit Erik Sohn, ein Workshop "Frauenchor modern" mit Martin Folz, ein Kinderchorleitungsseminar mit Friedhilde Trüün sowie ein Seminar zum Umgang mit der alternden Stimme ("Anti-Aging für die Stimme") mit Elisabeth Bengtson-Opitz in der Planung. Auch soll es für Chorleiter ein Seminar zu einem Notensatz- bzw. Notationsprogramm geben. Außerdem will man Fahrten zum Branchentreff chor.com in Dortmund und zur Musikmesse in Frankfurt organisieren. Ein Seminar speziell für Männerchöre wurde im Musikausschuss erörtert, letztlich aber nicht angeboten, da man zu wenig Interesse daran vermutet.

Lauer bewarb abschließend die anstehenden SCV-Jubiläumsveranstaltungen und dankte den Anwesenden für ihr Engagement in den Chören sowie dem SCV-Vorstand und den übrigen Funktionsträgern im Verband für gute Zusammenarbeit.

Die turnusgemäßen Wahlen waren schnell durchgeführt. Verbandschorleiter Alexander Lauer sowie seine Stellvertreter Walter Niederländer und Isabelle Goldmann wurden zur Wiederwahl vorgeschlagen und ohne Gegenstimmen wiedergewählt.

 

Kopieren von Noten, Copyright, Urheberrecht

Zum Abschluss erwartete die Versammlungsteilnehmer – neben der Notenbörse – ein weiteres "Bonbon": Bernhard Hayo vom Musikverlag Hayo Großrosseln hielt einen Vortrag über "Kopieren von Noten, Copyright, Urheberrecht", ein Thema, das vielen Chorleitern unter den Nägeln brennt. "Urheberrecht" sei eigentlich ein uraltes Thema, so Hayo, und es sei deshalb erstaunlich, dass selbst bei Hochschulabsolventen so wenig Kenntnis hierüber bestehe, es dafür aber sehr viele Halbwahrheiten dazu gebe. Aus seiner Sicht als Notenverleger führte er – "ohne juristische Gewähr" – unter anderem aus:

Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht, also ein Menschenrecht. Es bedeutet, dass der Urheber über die Verwendung seines Werks zu bestimmen hat. Es gilt der Grundsatz: Alles was urheberrechtlich geschützt ist, darf nicht – bzw. nur mit Einwilligung des Rechteinhabers – kopiert oder in anderer Form vervielfältigt und verbreitet werden. Im gestellten Themenrahmen (Noten) liegt das Urheberrecht primär beim Komponisten, beim Texter und beim Verlag. Ein Komponist hat das Recht zur Uraufführung seines Werks. Ein Musikstück mit Text wird erst gänzlich gemeinfrei 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten und des Texters. Ein Komponist kann einen Verlag in die Rechte einbeziehen, er kann aber auch, unter bestimmten Voraussetzungen, das Recht wieder zurückziehen.

Im Verlauf des Vortrags wurden, teilweise auch durch Fragen der Anwesenden, zahlreiche Aspekte zu den Themen: Wann darf ich was kopieren? Wodurch habe ich welche Rechte? usw. erörtert:

- Im Grundsatz darf man gar nichts kopieren oder in digitaler Form vervielfältigen (z.B. einscannen), Ausnahme: das Abschreiben von Hand.

- Einen juristischen Graubereich bildet das Kopieren a) zum eigenen Gebrauch, b) zur Archivierung (lediglich als Sicherung für einen Archivbestand, für wissenschaftliche Zwecke).

- Gemeinfreie Stücke, also deren Urheber 70 Jahre tot sind bzw. an denen ein Verlag kein Recht mehr hat, dürfen kopiert werden.

- Veröffentlicht ein Verlag ein Werk, so ist das Notenbild und die Herausgabe 25 Jahre geschützt (auf Erstauflage achten!) – auch hier besteht eine große rechtliche Grauzone, man sollte sich deswegen eingehend informieren, bevor man etwas kopiert.

- Durch Kauf von Noten in Chorstärke erhält ein Chor das Recht zur Aufführung des Werkes.

- Vergriffene Noten, d.h. solche, die seit mindestens zwei Jahren nicht erwerbbar sind, dürfen kopiert werden – was in der Praxis kaum noch eine Rolle spielt, da die Verlage in der Regel Einzelausgaben vorhalten bzw. kurzfristig nachdrucken.

- Umblätterkopien sind grundsätzlich nicht erlaubt (nur mit Zustimmung des Rechteinhabers).

- Handschriftliche Noten dürfen nicht kopiert werden.

- Käuflich erworbene Noten dürfen verliehen werden, aber nicht gegen Entgelt.

- Einzelstimmen, die in einer Partitur fehlen, dürfen nicht nachkopiert werden (bzw. nur mit Zustimmung des Verlags).

- Wird ein gemeinfreies Werk bearbeitet, so ist der Bearbeiter einem Urheber gleichgestellt und er und seine Rechtsnachfolger besitzen das Recht an dieser Bearbeitung bis 70 Jahre nach dem Tod des Bearbeiters. Dies gilt auch für Neutextungen.

- Es gibt "Spezialbearbeitungen", die nicht käuflich erwerbbar sind, da sie entweder nur für einen bestimmten Chor bzw. eine bestimmt Aufnahme bestimmt sind oder die Abdrucksrechte zu teuer sind.

- Bearbeitet man urheberrechtlich geschützte Werke für den eigenen Chor, so ist auch die Vervielfältigung der Bearbeitung nur mit Genehmigung des Rechteinhabers gestattet. Dieser (Verlag/Komponist) ist bei Aufführung im Programm zu nennen.

- Einzelstücke in Notenbüchern, welche vom Chor in Chorstärke angekauft wurden, dürfen – z.B. für Aufführungszwecke – nur mit Genehmigung des Verlags vervielfältigt werden. In der Regel halten die Verlage Einzelausgaben vor. Eine Nachfrage beim Verlag ist in jedem Fall erforderlich.

- Für die Sicherung des Urheberrechts ist die GEMA nicht zuständig, die Beweispflicht liegt beim Urheber – hierzu sind vorsorglich Notensatz und Tonaufnahme beim Notar zu hinterlegen oder in doppeltem Umschlag per Einschreiben an sich selbst zu schicken und ungeöffnet aufzubewahren. Die GEMA kümmert sich lediglich um die "Verwertung", d.h. darum, dass die Rechteinhaber an der Verwertung ihrer Stücke beteiligt werden. Die GEMA ist dabei berechtigt, die Urheber zur – kostenpflichtigen – Lizenzierung ihrer Werke zu zwingen. Selbiges gilt für CD-Veröffentlichungen. Für SCV-Mitglieder sind die GEMA-Abgaben bei Konzerten durch Pauschalvertrag geregelt, dennoch müssen die einzelnen aufgeführten Titel an die GEMA gemeldet werden, damit deren Rechteinhaber adäquat an der Verwertung teilhaben können. Zu melden sind auch gemeinfreie Werke, für die dann, nach entsprechender Prüfung, keine Gebühren anfallen. Bei Gottesdiensten werden alle Werke unter 10 Minuten nicht verrechnet – bei geistlichen Konzerten hingegen schon.

- Die Rechtslage zum Urheberrecht ist in Europa und den USA uneinheitlich.

- Das Internet eröffnet die Möglichkeit des Notenbezugs per Download, mit dem bestimmte vertragliche Modalitäten, z.B. das Recht auf Ausdruck in Chorstärke, verbunden sein können.

Unterstrichen wurde, dass Kopieren den Verlagen wie den Komponisten schade. Der Verzicht auf Kopien unterstütze letztlich einerseits die Komponisten, die aufgrund besserer Erlöse mehr Freiraum für ihre Kreativität gewinnen und somit mehr komponieren können, was dann den an neuem Notenmaterial interessierten Chören wieder zugute kommt. Andererseits werden Verlage bei entsprechenden Erträgen eher in die Lage versetzt, sich auch künstlerisch wertvoll erscheinenden Projekten mit geringen finanziellen Erfolgsaussichten zu widmen und somit zur Kulturpflege in ihrem Segment beizutragen.

Das rege Interesse der Anwesenden an der Thematik lässt deren weitere Vertiefung, beispielsweise in der Chorleiterversammlung 2013, wünschenswert erscheinen.