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Aktuell

Corona-Rahmenbedingungen für Chöre ab 4. März 2022

Diese Verordnung gilt ab 04. März 2022

https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-22-02-26.html

Für den Probenbetrieb unserer Chöre haben wir die neuen Regeln der Rechtsverordnung, die am 04. März 2022 in Kraft tritt, kurz zusammengefasst:

  • Für den Probenbetrieb gilt ab sofort der 3G-Nachweis (bisher 2G-plus)
  • Am Platz darf die Maske abgenommen werden
  • Es darf ohne Maske gesungen werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 8)
  • Ein Abstand von 1,5 m wird empfohlen (§ 3 Abs. 1)
  • In geschlossenen Räumen ist für ausreichend Belüftung zu sorgen (§ 3 Abs. 2)
  • Ein Hygienerahmenkonzept ist nach wie vor bereitzuhalten

Diese Verordnung tritt am 04. März 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar 2022 (Amtsblatt I S. 370) außer Kraft.