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Aktuell

Neue Rechtsverordnung ab 02.12.2021

Ab Donnerstag gilt nach der neuen Rechtsverordnung:  

  • 2G+ Für die Teilnahme an allen kulturellen Betätigungen in Innenräumen und die Teilnahme an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen in Innenräumen. (Im Außenbereich 2G)
  • Ausnahmen gelten für Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle minderjährigen Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Schultestungen teilnehmen.   

Wir alle haben gehofft, dass wir ohne größere Einschränkungen durch den Winter kommen. Aber die rasant gestiegenen Zahlen machen uns einen Strich durch die Rechnung. Deshalb die dringende Bitte des SCV: Die Chöre waren in dieser Pandemie immer vorbildlich! Bleiben Sie auch weiter achtsam, minimieren Sie Ihr Risiko und das Ihrer Mitmenschen und  bleiben Sie vor allem gesund!