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Aktuell

Stellungnahme zur Verordnung vom 29.05.2020

Liebe Sängerinnen!
Liebe Sänger!

Sie - wir alle warten sehnsüchtig darauf, dass wir unser geliebtes Hobby ausüben dürfen und die Chorproben wieder aufgenommen werden können.

Die saarländische Landesregierung hat  die „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 29. Mai 2020“ gültig ab 01. Juni 2020 bekannt gegeben. Diese gilt bis zum 14. Juni 2020. https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html

Nach den neuen Richtlinien sind Treffen im Freien mit bis zu 10 Personen erlaubt. Es muss  ein Nasen-Mund-Schutz getragen werden bis man seinen Platz eingenommen hat . Ein Abstand von 1,5 m ist einzuhalten. Es muss eine Liste der Anwesenden geführt werden mit Name, Anschrift und Telefon-Nr., damit im Bedarfsfalle die Infektionskette nachvollzogen werden kann. Diese Liste darf nur zu diesem Zwecke geführt werden und muss nach vier Wochen  gelöscht werden.

Für „Kultur, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Vereine“ heißt es: Aufführungsbetrieb ab 15. Juni wieder erlaubt, Proben ab dem 1. Juni wieder möglich. 

Jedoch: Chorveranstaltungen und Chorproben in geschlossenen Räumen bleiben angesichts der dabei bestehenden erhöhten Infektionsgefahr untersagt.

https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/pm_2020-05-29-theater-opern.html?fbclid=IwAR0kyiiI1B9Xze49IR2OUOBoTw9xHXgcVP7Ix2VTl8aoO9yoJzfGvNjZoE0

Wenn Sie Chorproben im Freien aufnehmen wollen, empfehlen wir Ihnen vorab eine Rücksprache mit dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Zusammen mit der Landesakademie für musisch-kulturelle Bildung stehen wir mit der Landesregierung wie dem Kultusministerium in engem Kontakt. Chöre wie auch Orchester warten dringendst darauf, wieder ihren regulären Probebetrieb aufnehmen zu können.

Virologen und Wissenschaftler befassen sich mit den Auswirkungen des Singens und die durch den verstärkten Aerosolausstoß  ausgehende Ansteckungsgefahr. Eine Frage, die wir nicht beantworten können.

Bedenken Sie auch, dass mehr als 60 % unserer Chorsängerinnen und -sänger älter als 60 Jahre alt sind. Sie gehören zum sog. vulnerablen Personenkreis; was bedeutet, dass diese Personengruppe ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf hat. Unsere  Chören tragen  hier eine sehr große Verantwortung für die älteren Sängerinnen und Sänger. Gerade deshalb ist genau zu überlegen, wann ein Chor seinen Probebetrieb wieder aufnimmt.

Das Chorsingen hat eine sehr lange Tradition und ich vertraue darauf, dass unsere Sängerinnen und Sänger nicht wegen Corona das Singen aufgeben.  Bleiben Sie zuversichtlich! 

Wir bemühen uns weiter mit den Entscheidern einen Weg zur Aufnahme unserer Chorproben zu finden. Sobald neue Informationen zur Verfügung stehen stellen wir diese auf unsere Homepage.

Für das Präsidium des Saarländischen Chorverbandes

Marianne Hurth
Präsidentin