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SCV-News | 27. November 2024

Breitenkulturelle Betätigung in der Pandemie


Breitenkulturelle Betätigung in der Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie auf die Möglichkeiten breitenkultureller Betätigungen im Rahmen der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona­ Pandemie vom 24. Juni 2021 hinweisen. Zudem wurde auch das entsprechende Hygienerahmenkonzept, veröffentlicht im Rahmen der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf  der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 10. Juni 2021, geändert durch die Verordnung vom 24. Juni 2021 (hier vor allem Abschnitt 6, §§ 47-49) angepasst.
Zusammenfassend ist Folgendes wieder erlaubt:

  • Proben sind im Außenbereich ohne Testung möglich. Im Innenbereich muss jede*r Anwesende einen negativen SARS-CoV-2-Test nachweisen können. Dabei sind Selbsttests unter Aufsicht ebenfalls erlaubt.
  • Wenn alle Anwesenden über einen negativen Test im obigen Sinne verfügen, kann dort, wo es für die Durchführung der Betätigung erforderlich ist, auf die Mindestabstände verzichtet werden.
  • Für Minderjährige entfällt die Testpflicht. Die Mindestabstände entfallen jedoch nur, wenn die minderjährigen Teilnehmer*innen vorab freiwillige Testungen durchgeführt  haben.
  • Bei Flöten und Blechblasinstrumenten wurde die Formulierung dahingehend ergänzt, dass auch eine Abdeckung verwendet werden kann, die den Luftstrom der jeweiligen Instrumente ausreichend überragt. Dadurch kann dann u.U. auf Plexiglas­wände, "Plopp-Schutz" etc. verzichtet werden.
  • Der Instrumentalunterricht ist wieder erlaubt – sowohl im Einzel- als auch als Gruppenunterricht. Beim Einzelunterricht ist grundsätzlich keine Testung erforderlich. Bei Gruppenunterricht sind die Minderjährigen von der Testpflicht befreit.
  • Schulische AGs – auch klassen- und jahrgangsübergreifend – sind ab sofort wieder möglich.

Ich freue mich sehr über die obigen Erleichterungen und wünsche Ihnen viel Freude beim Proben, Unterrichten sowie bei kulturellen Veranstaltungen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jan Benedyczuk
Staatssekretär


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