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GEMA

Meldung von Veranstaltungen

Jede Veranstaltung eines Chor-/Vereins ist umgehend nach der Veranstaltung unter Verwendung des vollständig ausgefüllten Meldeformulars inkl. Angabe seiner DCV-Mitgliedsnummer und vollständiger Programmfolge gegenüber dem SCV anzumelden. Dort wird die Meldung erfasst und dann an die GEMA weitergeleitet.

Es gibt KEINE Nachmeldemöglichkeit mehr!

Veranstaltungen, die zu spät gemeldet werden, müssen mit dem vollen Gema-Tarif und möglicherweise mit einem Versäumnisaufschlag bezahlt werden!

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte immer an die Geschäftsstelle des SCV.

Weitere Informationen zur GEMA, das Anmeldeformular für Veranstaltungen und den GEMA-Vertrag können Sie hier herunterladen:

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Chorverbandes